LEISTNER ANWALTSKANZLEI

Deutschsprachiger Anwalt in Pretoria, Südafrika


STRAFRECHT

Das südafrikanische Strafrecht hat sich größtenteils aus dem englischen Recht entwickelt und vor allem das Strafprozessrecht folgt dem Britischen akkusatorischen System, wobei der Richter die Funktion hat Recht zu sprechen, jedoch nur eine sehr begrenzte Ermittlungspflicht hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Staatsankläger die belastenden Beweise vorbringt und der Verteidiger die entlastenden Beweise, mit der Folge, dass der Richter endgültig nur zwischen den beiden vorgetragenen Versionen zu entscheiden hat und sich nur wenig in das Geschehen im Gerichtssaal einmischt.

Obwohl sich die Strafprozessordnung (Criminal Procedure Act No. 51 of 1977) stark von der deutschen unterscheidet, sind Bestandteile der Straftaten sehr ähnlich wie in kontinentalen Rechtssystemen und ist das südafrikanische Strafrecht vor allem in der Hinsicht dem europäischen fremd, als das es nicht kodifiziert ist und also dort wo keine Gesetze bestehen die Straftaten verbieten, wie zum Beispiel bei Mord, Diebstahl oder Körperverletzung, das Recht regelrecht gefunden werden muss und oftmals Richter den früheren Entscheidungen des hohen Gerichts folgen müssen, weil diese geltendes Recht darstellen.

Straffälle werden von District Courts, Regional Courts und dem High Court angehört, wobei Letzterer oft als Berufungsgericht erster Instanz gilt. Das District Court hört weniger ernste Verbrechen wie Diebstahl von begrenztem Wert und geringe Fälle von Körperverletzung an und darf Gefängnisstrafe biz zu drei Jahren pro Anklage und ein Bußgeld von bis zu R 120 000.- auferlegen, während das Regional Court ernstere Verbrechen richtet, wie zum Beispiel Raub, Einbrüche, Vergewaltigung und manchmal auch Mord. Diese Gerichtskammer kann unbegrenzte Geldstrafen auferlegen und normalerweise Haftstrafen von bis zu fünfzehn Jahren. Bei manchen Straftaten ist das Regional Court jedoch dazu befugt zur lebenslänglichen Haftstrafe zu verurteilen, wohingegen das Hohe Gericht diese Befugnis in allen Fällen hat, jedoch hört es in erster Instanz nur besonders gravierende Delikte. Berufung ist prinzipiell auch zum Berufungsgericht in Bloemfontein (Appellate Division of the High Court) möglich und zum Verfassungsgericht (Constitutional Court) in Johannesburg.

Es ist allerseits bekannt in welchem Maße Südafrika zur Zeit von Verbrechen und besonders Gewaltverbrechen heimgesucht wird. Das hat zum Einen mit der Apartheid zu tun, weil Menschen zweifellos unter dem grausamen System verrohten und Gewaltbereitschaft erlernten, aber andererseits auch mit der Abschaffung der Apartheid, weil dadurch sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft im Laufe weniger Jahre von neuem Personal besetzt wurde, welches zum großen Teil sehr wenig Erfahrung hat und leider in großem Maße von Korruption durchsetzt ist.


E-Mail
Anruf
Karte